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04/08/22

GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy muss Mutterschafts-Taggelder zurückzahlen


Im Jahr 2018 wurde die Politikerin Mutter einer Tochter. Von der Ausgleichskasse Bern erhielt sie bis Ende März 2019 Mutterschaftsentschädigung.
Die Mutterschaftsentschädigung ist dazu gedacht, dass Mutter und Kind diese erste intensive Zeit gemeinsam verbringen können. Frau Bertschy hat aber bereits im März 2019 fast täglich an Parlamentssitzungen teilgenommen. Dafür hat sie eine volle Entschädigung als Parlamentarierin von rund CHF 7000 erhalten.
Deshalb hat die Ausgleichskasse die Mutterschaftstaggelder zurückgefordert. Frau Bertschy sieht sich dadurch als Bürgerin entmündigt und zog den Fall bis vors Bundesgericht. Das Bundesgericht gab der Ausgleichskasse Recht und hält in dem Urteil fest: Ein Parlamentsmandat, für das Nationalräte jährlich gut 130'000 Franken erhalten, stelle eine Erwerbstätigkeit dar. Wenn eine Frau vor Ablauf der 14 Wochen Mutterschaftszeit ihre Arbeit wieder aufnehme, endet der Anspruch auf Entschädigung
vorzeitig. So steht es im Erwerbsersatzgesetz.

Lesen Sie dazu auch den Artikel in der NZZ.

Hat Frau Bertschy versucht, das Versicherungssystem für Mutterschaft auszunutzen?
Ist die Politik ihr wichtiger als ihre Tochter?

Ist Frau Bertschy noch wählbar? Wir denken, sie ist es nicht.
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